Vertrauensbildung an der Waldorfschule in Essen
Der Grundgedanke „Vertrauensbildung“
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern ist eine wichtige Grundlage für ein fruchtbares Wirken an unserer Schule. Nur so entsteht eine Atmosphäre zum Wohle der Schule.Treten bei dieser Zusammenarbeit in unserer Schulgemeinschaft Meinungsverschiedenheiten, Unstimmigkeiten oder Interessenkonflikte auf, so sollten vorrangig die Beteiligten versuchen, in einem direkten Gespräch einen Konsens zu finden.
- Darüber hinaus können Betroffene sich jederzeit
- an die Elternvertreter aller Klassen
- an Mitglieder der Schulleitungskonferenz
- an Mitglieder des Vorstands
- mündlich oder schriftlich wenden.
Erscheinen den Betroffenen alle anderen Möglichkeiten zur Konfliktbeseitigung ausgeschöpft oder aussichtslos, so können sie sich an ein beliebiges Mitglied des Vertrauenskreises wenden. Dieses Mitglied wird sie im Hinblick auf das weitere Vorgehen beraten und – falls gewünscht – bei der Organisation und Durchführung eines von einem neutralen Moderator geleiteten Klärungsgesprächs unterstützen.
Der Vertrauenskreis wird von Eltern und Lehrern gebildet und will Hilfe in Konfliktfällen geben. Er kann von Schülern, Eltern und Lehrern gleichermaßen in Anspruch genommen werden.
Von den Mitgliedern des Vertrauenskreises ist eine Arbeitgrundlage erarbeitet worden, die in der Schulratssitzung am 28. Januar 2010 verabschiedet wurde. Bei Interesse kann sie über das Schulsekretariat angefordert oder hier nachgelesen werden:
Arbeitsgrundlage für den Vertrauenskreis
1. Entstehung/ Auflösung Vertrauenskreis
Der Vertrauenskreis entsteht, sobald eine Konfliktpartei eine Person ihres Vertrauens aus den Gremien der Schulgemeinschaft anspricht und bittet, für sie als Mitglied eines sich bildenden Vertrauenskreises vermittelnd tätig zu werden. Soweit die angesprochene Vertrauensperson für das Problem im Einzelgespräch keine Klärung herbeiführen kann, lädt sie die gegnerische Konfliktpartei mit deren Vertrauensperson zu einer Gesprächsrunde ein. Der so gebildete Vertrauenskreis führt ein gemeinsames Gespräch mit dem Ziel des gegenseitigen Verstehens. Er hat nicht die Aufgabe zu beurteilen oder zu entscheiden, sondern vielmehr die zu vermitteln und zu beraten. Die Mitglieder des Vertrauenskreises haben bei größeren Konflikten die Möglichkeit zur kollegialen Beratung und evtl. Erweiterung des Vertrauenskreises.Die Auflösung des Vertrauenskreises ergibt sich aus der Sache oder wird im gegenseitigen Einvernehmen beschlossen; ein eventuelles Scheitern der Bemühungen muss im Vertrauenskreis ausgesprochen werden.
2. Der individuelle Vertrauenskreis
Jede Person der bestehenden Gremien der Schulgemeinschaft (Vorstand, Schulleitungskonferenz und Schulrat) kann persönlich angesprochen werden. Eine Ablehnung sollte nur aus besonderen Gründen erfolgen (z.B. Befangenheit). Der Ansprechende und der Angesprochene können gegebenenfalls weitere Vertrauenskreis-Mitglieder aus der Schulgemeinschaft berufen. Eine Anzahl von mehr als sechs Mitgliedern neben den Konfliktpartnern sollte nicht überschritten werden.3. Der gewählte Vertrauenskreis
Als Vertrauensleute sind vom Schulrat aus dem Kreise der Eltern und Lehrer der Rudolf-Steiner-Schule, der Parzival-Schule und des Heliand-Zweiges je ein(e) Vertreter(in) für die Dauer von 3 Jahre gewählt. Die zurzeit gewählten Personen sind im Orientierungsheft „Unsere Schulen von A –Z“ veröffentlicht.Im Konfliktfall steht es den beteiligten Parteien frei, welche Vertrauenspersonen sie auswählen. Dabei steht der Kreis aller in den Vertrauenskreis gewählten Personen allen 3 Schulzweigen zur Verfügung – unabhängig davon, welchem Schulzweig die anrufende Partei angehört.
4. Arbeitsweise
Die Vertrauensleute haben die Aufgabe von Schlichtern und verpflichten sich zu- allparteilicher Anhörung der Problematik
- Vermittlungsgesprächen mit den Konfliktparteien
- Hilfestellung bei der Konfliktbearbeitung
- gemeinsamer Erarbeitung realistischer Lösungsalternativen und zu größtmöglichem Bemühen um eine einvernehmliche Übereinkunft
- abschließenden Vereinbarungen aller Beteiligten
- Überprüfung, Fortsetzung, Korrektur oder Ergänzung der getroffenen Vereinbarungen nach einem angemessenen Zeitraum.
Offenheit innerhalb dieses Kreises ist Voraussetzung. Die Mitglieder des Vertrauenskreises sind über den gesamten Inhalt der Verhandlungen zum Stillschweigen gegenüber jedermann verpflichtet. Diese Verpflichtung findet ihre Begrenzung nur in den allgemein geltenden Gesetzen. Der Vertrauenskreis soll nur für die Dauer der jeweiligen Konfliktbearbeitung bestehen.
Die Durchführung der getroffenen Vereinbarungen wird von dem zuerst angesprochenen Vertrauenskreis-Mitglied noch eine Weile begleitet.
5. Gesprächsleitfaden
Klarstellung: Die Mitglieder des Vertrauenskreises sind Schlichter, keine Richter!Phase 1 - Kontrakt
Einer der Schlichter eröffnet das Gespräch mit einer Begrüßung und der Vorstellung der anwesenden Personen. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass alles, was sie sagen, über die Schlichter geht. Die Schlichter haben die Aufgabe, alle Parteien gleich zu behandeln und zu verstehen, mit dem Ziel, gemeinsam eine faire Lösung zu finden. Die Streitenden müssen fünf Regeln zustimmen:
- Es spricht nur einer
- Keiner verletzt oder kränkt den anderen
- Keiner beendet das Gespräch ohne Zustimmung der anderen
- Der Schlichter führt ein Gesprächsprotokoll, welches von allen Beteiligten bestätigt wird
- Das Gespräch ist vertraulich, keiner erzählt den Inhalt weiter
Phase 2 - Standpunkte hören und verstehen
Zuerst stellt die Seite, die um die Einberufung des Vertrauenskreises gebeten hat, die Problematik dar. Die Schlichter hören zu und klären, ob sie alles richtig verstanden haben. Dann stellt die andere Seite die Problematik aus ihrer Sicht dar. Um Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten, haken die Schlichter mit Orientierungsfragen nach.
Phase 3 - Positionen und Interessen
Wenn die unterschiedliche Sicht derselben Situation deutlich geworden ist, fragen die Schlichter nach, was das nun für den Einzelnen bedeutet und wie es ihm mit dem Besprochenen geht, was ihm dabei das Wichtigste ist und was das Ziel des Gespräches sein soll. Die Schlichter müssen hier besonders einfühlsam sein, die Gefühle der Einzelnen werden wahrgenommen und gespiegelt.
Phase 4 - Von der Vergangenheit zur Zukunft
Die Streitenden werden nun gefragt, was sie sich anders gewünscht hätten. Der Kontakt zwischen den Kontrahenten wird hergestellt, damit man gemeinsam überlegen kann, wie der Umgang in Zukunft besser gestaltet werden kann. Der Schlichter weist darauf hin, dass das gemeinsame Interesse aller Mitglieder der Schulgemeinschaft sein muss, den Schulbetrieb und insbesondere die Lernatmosphäre für die Schüler nicht zu gefährden.
Phase 5 - Abschlussvereinbarung'
Daraus abgeleitet werden Lösungen vereinbart. Dabei wird nach den Wünschen für den Ausgleich gefragt: „Was möchten Sie am Verhalten der Gegenpartei geändert sehen um wieder zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu kommen und was sind Sie bereit dafür zu geben?“
Wenn beide sich einig sind, wird diese Vereinbarung ebenfalls im Gesprächsprotokoll festgehalten und von allen unterschrieben. In einem Folgetermin wird nochmals geklärt, inwieweit die Versöhnung tragfähig ist.
Stand: Januar 2010


