Schulrat

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Der Schulrat

Der "Schulrat" ist das Gremium, welches die Partnerschaft von Eltern und Lehrer in der Schulführung gestaltet - ein Mitwirkungsgremium und eigentlich mehr als das: in Essen hat es eine ganz besondere Rechtsgestalt. Im Schulrat wird über schulische Belange, die über Probleme einzelner Kinder oder einzelner Klassen hinausgehen (dafür gibt es Einzelgespräche oder Elternabende) informiert und beraten. Er ist aber auch ein Ort, an dem Meinungsverschiedenheiten ausgetragen werden können. Darüber hinaus ist er per Satzung dasjenige Organ, das wesentliche Fragen, die die ganze Schulgemeinschaft angehen, beschließt. Das sind insbesondere Bauangelegenheiten, Fragen der Schulgestalt, z.B. die Einrichtung neuer Schulzweige, das Schulprofil etc.
Der Schulrat besteht aus (für drei Jahre) gewählten Eltern aus jeder Klasse, der gleichen Anzahl von durch die Konferenz benannten Lehrern und außerdem den Mitgliedern des Vorstandes des Schulvereins (bestehend aus drei Eltern, drei Lehrern und drei Mitgliedern des Fördervereinsvorstands, das sind Freunde der Schule, z.B. ehemalige Eltern oder Schüler).
Einmal im Monat tritt der Schulrat zu einer Sitzung zusammen und zwar an einem Donnerstagabend, d.h. zur Konferenzzeit der Lehrer, getragen von der Einsicht, dass immer Fragen in der Konferenzarbeit vorkommen, bei denen Rat und Unterstützung der Eltern hilfreich sind – diese Fragen sollten dann besser gleich mit den Eltern im Schulrat behandelt werden. Es ist nicht üblich, dass die Lehrer in ihrer Konferenz die Schulratsthemen vorbereiten und etwa mit abgestimmter Haltung dorthingehen. Gäste berichten vielmehr, man könne – bei durchaus kontroversen Diskussionen – aus den Voten gar nicht erkennen, ob die Sprecher aus dem Kreis der Eltern oder dem der Lehrer kommen. Im Übrigen sichert die Satzung der Lehrerschaft die Autonomie in allen rein pädagogischen Fragen zu, was von den Eltern stets taktvoll beachtet wird. Geleitet wird der Schulrat schon seit längerer Zeit gemeinschaftlich von je einem Mitglied aus der Eltern- und der Lehrerschaft. Die Mitglieder entscheiden bei Abstimmungen nach eigenem Gewissen. Nicht in jeder Sitzung werden Beschlüsse gefasst, aber wenn, dann ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich - es kann also keine der vermuteten Gruppen (Lehrer und Eltern) die andere einfach überstimmen. Es kann aber auch nicht durch eine kleine Gruppe ein Beschluss torpediert werden - eine weise Bestimmung. Der Nachteil (und für manche gar nicht leicht auszuhalten) ist, dass es nicht immer schnell geht, es muss oft lange beraten werden, Überzeugungsarbeit geleistet werden, Kompromisse gefunden werden, bis zuletzt eine Einigung zustande kommt, die von einer überwiegenden Mehrheit getragen wird. Und das ist in vielen Fällen wichtiger als ein schneller Beschluss.
Über die Themen der Beratung und über Beschlüsse wird ein Protokoll angefertigt, welches schulöffentlich eingesehen werden kann. Die Elternvertreter sollen regelmäßig in den Klassenelternabenden aus der Schulratsarbeit berichten. Gäste können - nach Anmeldung - teilnehmen. Die Mitwirkung der Schüler war lange Zeit auf einen Gaststatus beschränkt, ist aber inzwischen per Satzungsänderung auf feste Füße gestellt worden.
Größere Beratungsthemen (neben vielen kleineren) aus den letzten Jahren
  • Mittelstufenkonzept und Lernwerkstatt an der Rudolf-Steiner-Schule.
  • Abschlussfragen: Einführung von zentralen Prüfungen
  • Gestaltung der 12. Klassen
  • Berichte aus der Waldorfbewegung im Land und im Bund und in der Welt.
  • Baufragen (Offene Ganztagsschule, Werkstatt, Verkehrsführung, Sportplatz, Mensa)
  • Vorbereitung der Mitgliederversammlung.
  • Arbeit des Vertrauenskreises.
  • Zerwürfnisse anlässlich eines Wechsels in der Betreuung einer Oberstufenklasse
  • Beratung über die Zuwendungen an notleidende ausländische Waldorfschulen
  • Modalitäten der Erhebung des Materialgeldes