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Selbstverwaltung nach dem Prinzip der Dreigliederung

Die Gründung der ersten Freien Waldorfschule in Stuttgart nach dem Ersten Weltkrieg (Herbst 1919) ist im Zusammenhang mit den vorausgegangenen Bemühungen Rudolf Steiners um eine tief greifende Umgestaltung der gesamten sozialen Ordnung zu sehen. Er wollte in jener dunklen Zeit neue Hoffnung auf menschenwürdigere Verhältnisse wecken Dazu entwickelte er die Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus, die auf eine Entflechtung der drei wesentlichen Gebiete des gesellschaftlichen Lebens abzielte; es sollte
  • ein von allen äußeren Zwängen unabhängiges, freies Kultur- und Geistesleben,
  • ein demokratisches, die Gleichheit aller vor dem Gesetz garantierendes Staats- und Rechtsleben
  • ein auf dem Prinzip der Brüderlichkeit fußendes Wirtschaftsleben erreicht werden.
Zur Verwirklichung des freien Geisteslebens, welches neues, schöpferisches, in alle Lebensbereiche wirkendes Denken inspiriert, hätte es auch der Befreiung aller Schulen von staatlicher Vormundschaft bedurft. Doch so weitreichende Änderungen waren damals trotz der Erschütterungen infolge der Kriegskatastrophe und des daraus erwachsenden Verlangens nach Neubesinnung politisch nicht zu verwirklichen. Wie zeitgemäß diese Ideen aber geblieben sind, zeigt sich gerade jetzt wieder eindrucksvoll in der ehemaligen DDR und anderen Ländern im Osten. Unüberhörbar ertönt dort der Ruf nach einem freien Bildungswesen, denn es sind bittere Erfahrungen gemacht worden mit einem Zwangsregime, welches das Denken der Menschen vom Kindheitsalter an total für seine Zwecke in Anspruch zu nehmen versuchte.
Es leuchtet ein, dass eine von staatlichen Reglements unabhängige Pädagogik es notwendig macht, dass sich die Freien Waldorfschulen selbst verwalten. Wie diese Selbstverwaltung in unserer Essener Schule aussieht, soll hier im Blick auf die Lehrerarbeit skizziert werden.