Sonstiges
| Beitragsseiten |
|---|
| Sonstiges |
| Geworden und gezeigt |
| Sportplatzeinweihung |
| WM-Autogramm-Ball |
| Sportplatz |
| Alle Seiten |
Seite 1 von 5
„Drei Schulen unter einem Dach“ – Das Essener Konzept gemeinsamen Lernens
Die Förderung und Ausbildung aller Begabungen ist ein selbstverständliches Recht, das für behinderte und nicht behinderte Menschen gleichermaßen gilt. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2006 legt dazu fest, dass dieses Recht auf Bildung für Menschen mit und ohne Behinderung ohne jede Form von Diskriminierung und auf Wunsch an gemeinsamen Lernorten verwirklicht werden soll.
Gemeinsames Lernen von Schülern unterschiedlicher Begabungen ohne Notenselektion und Diskriminierung war von jeher ein Merkmal der Waldorfpädagogik. Ziel ist es, jeden Schüler zur Selbstverwirklichung seiner freien Individualität zu führen: je bewusster ein Mensch seinen eigenen Zielen folgen kann, desto mehr ist es ihm möglich an der Gemeinschaft teilzunehmen und sich in sie einzubringen.
Schon mehr als 30 Jahre vor der Verabschiedung der UN-Konvention war es deshalb auch bei der Gründung der Freien Waldorfschule in Essen den beteiligten Lehrern und Eltern ein Anliegen, dass in naher Zukunft auf einem gemeinsamen Gelände Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unterrichtet würden. Inzwischen sind aus diesem Gründungsimpuls heraus drei Schulzweige in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander entstanden, in denen jeweils Kinder und Jugendliche gemäß ihren speziellen Begabungen und Bedürfnissen erfolgreich unterrichtet werden.
Die räumliche Nähe zueinander bietet für Schüler und Lehrer viele Vorteile. Schüler haben jederzeit die Möglichkeit, sich im gemeinsamen Alltag und bei Projekten zu begegnen und wahrzunehmen, denn der Umgang miteinander soll zur Selbstverständlichkeit werden. Räume und Flächen werden gemeinsam genutzt, Feiern gemeinsam gestaltet, einzelne Unterrichte und Projekte gemeinsam durchgeführt. Auf denselben Grundlagen aufbauende Lehrpläne der drei Schulzweige erleichtern die Zusammenarbeit der Lehrer und den Wechsel von Schülern.
Allerdings zeigt die praktische Erfahrung, dass ein durchgängig integrativer Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung auch als belastend erlebt werden kann, Schulängste und Minderwertigkeitsgefühle können die Folge sein. Gerade aus Ländern, in denen seit Jahrzehnten ein gemeinsamer Unterricht aller Schüler praktiziert wird, sind solche Erscheinungen bekannt und haben teilweise dazu geführt, dass private Förderschulen eingerichtet wurden, um Schüler, die im integrativen staatlichen Schulsystem gescheitert sind, aufzufangen.
Das Lehrerkollegium der Freien Waldorfschule in Essen ist deshalb der Überzeugung, dass es bei der gleichberechtigten Förderung jedes Schülers zwar einerseits darum gehen muss, räumliche Nähe von behinderten und nicht behinderten Schülern zu schaffen und gemeinsame Erlebnisse und Lernerfahrungen in verschiedenen Projekten anzubieten. Andererseits soll ein bestmögliches Lernen für jeden Schüler sichergestellt werden. Dazu müssen nach unserer Erfahrung die Lerngruppen so zusammengesetzt sein, dass der Unterricht sich an den Bedürfnissen der einzelnen Schüler orientieren kann durch die Aufbereitung der Inhalte, des Tempos und die Art der individuellen Förderung. Das Essener Modell der „Drei Schulen unter einem Dach“ bietet die auch unter den Waldorfschulen einmaligen Voraussetzungen dafür, sich beiden Herausforderungen zu stellen. Das Lehrerkollegium betrachtet die besonderen Gegebenheiten der Essener Waldorfschule als fortwährende Verpflichtung, einen eigenen Weg zu finden, um den besonderen Zielen und Begabungen der uns anvertrauten Schüler gerecht zu werden.
Verabschiedet vom Kollegium der Freien Waldorfschule Essen im September 2011


